Leider sind in der StVO die Inlineskater noch nicht bedacht und so ist es nicht ganz einfach diese konkret rechtlich
einzuordnen.
Wenigstens werden die Skates nicht mehr als Sportgeräte - was die Benutzung im Straßenverkehr ausschließt -
sondern als "normale" Fortbewegungsmittel angesehen.
Der Bundesgerichtshof ordnet sie in seinem Grundsatzurteil vom 19.03.2002 als "besondere Fortbewegungsmittel im Sinne des § 24 StVO" ein. Nach dieser Zuordnung ist ein Skater rechtlich gesehen ein Fußgänger mit allen zugehörigen Rechten und Pflichten.
Konkret heißt das für dich, du musst den Gehweg benutzen - darfst also weder auf dem Radweg (auch wenn's dort
viel besser rollt) noch der Straße fahren (es sei denn, es ist kein Bürgersteig oder Seitenstreifen vorhanden. In diesem Fall nutzt du den äußersten rechten, außerhalb geschlossener Ortschaften den linken, Fahrbahnrand). Natürlich hast du auf
dem Gehweg auf andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Rücksicht zu nehmen und gegebenenfalls nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
Auf der Anderen Seite hast du aber auch alle Rechte eines Fußgängers. So darfst du in Fußgängerzonen und Verkehrsberuhigten Bereichen fahren. Und überall wo ein Fußgänger Vorrang hat (z.B. bei Fußgängerüberwegen), gilt das Gleiche auch für Inlineskater.
Bitte erzwingt diese Vorfahrt aber nicht und überquert die Straßen mit größter Vorsicht. Denn schnell ist ein zügig fahrender Skater übersehen oder dessen Geschwindigkeit unterschätzt. Im Ernstfall bist DU der Schwächere!
Für alle, die erst das Skaten lernen und noch nicht richtig bremsen können, sollte der öffentliche Straßenverkehr aber erst mal Tabu sein - nicht überall stehen Schilder zum dran festhalten :-).
Kurz zusammengefasst: Als Skater bist du ein Fußgänger und hast auf der Straße nichts zu suchen. Fahre bitte, auch in deinem eigenen Interesse, immer vorsichtig und vorausschauend und nimm Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
In diesem Zusammenhang hier die von der International Inline-Skating Association (IISA) ausgegebenen Skate-Regeln:
Was passiert im Falle eines (Un-)Falles? Über dieses Thema solltest du dir unbedingt vorher Gedanken machen.
Schnell ist ein Passant angefahren (und du musst nicht mal unmittelbar dran schuld sein) oder ein Kratzer im fremden Auto.
Was dann? O.k. verschwinden wäre eine Möglichkeit, wenn auch die Dümmste von Allen.
Noch viel schneller kann solch ein Schaden deine finanziellen Möglichkeiten übersteigen, insbesondere wenn ein Personenschaden
im Spiel ist!
Ich persönlich würde dir deshalb raten, über eine Private Haftpflichtversicherung nachzudenken, um solche Belastungen abzufangen.
| weitere nützliche links zum thema: | |
| hier die StVO und der Bußgeldkatalog :) | |
| International Inline Skating Association (IISA) | |
| Rechtliches zum Inline-Skaten von skatekarte.de | |
| Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. | |
| ausrüstung» | |
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